Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedinungen 1463 Apartmenthaus

§ 1 Geltungsbereich

a) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, mit denen das 1463 Apartmenthaus zur Beherbergung Apartments mietweise überlässt sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (Aufnahmevertrag).

b) Die Unter- oder Weitervermietung des Apartments, dessen Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken und die Nutzung von Flächen außerhalb des angemieteten Apartments, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von 1463 Apartmenthaus und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

c) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

d) Darüber hinaus gelten die bei Vertragsabschluss möglicherweise individuell schriftlich vereinbarten zusätzlichen Bedingungen.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung

a) Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass 1463 Apartmenthaus den Antrag des Kunden annimmt, die Annahme der Buchung wird schriftlich – wahlweise in elektronischer Form – bestätigt.

b) Ansprüche gegen 1463 Apartmenthaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von 1463 Apartmenthaus beruhen.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

a) 1463 Apartmenthaus ist verpflichtet, das vom oder für den Kunden gebuchte oder ein gleichwertiges Apartment bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

b) Die Fälligkeit der Aufenthaltskosten richtet sich nach der gebuchten Rate.

c) Der Kunde ist verpflichtet, die aus dem o. g. Aufnahmevertrag sowie vom Kunden in Anspruch genommenen weiteren Leistungen und Lieferungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Ihm durch 1463 Apartmenthaus veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; 1463 Apartmenthaus ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten.

d) Kostenfreie Stornierungen sind nur bei entsprechend gebuchter Rate möglich. Buchungen, die weder in Anspruch genommen noch fristgemäß storniert wurden, werden mit 90 % des erwarteten Rechnungsendbetrages in Rechnung gestellt. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass 1463 Apartmenthaus kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Der Schadensersatzanspruch besteht auch für Tage, in denen das Apartment nicht vermietet war.

e) 1463 Apartmenthaus kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Apartments, von weiteren Leistungen oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis /die Preise für das Apartment/die Apartments und/oder für die sonstigen Leistungen erhöhen.

f) In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist 1463 Apartmenthaus berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehendem Buchstaben c) oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

g) 1463 Apartmenthaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
h) Rechnungen des Apartmenthauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Apartmenthaus kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Apartmenthaus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

h) Die Mitnahme und Unterbringung von Tieren und Fahrrädern ist in allen Apartmenthäusern nicht gestattet.

i) Wird dem Kunden bei selbstverschuldetem Verlust bzw. Vergessen der Schlüsselkarte oder des Schlüssels durch den Sicherheitsdienst oder einen Mitarbeiter von 1463 Apartmenthaus Zutritt zum gebuchten Apartment verschafft, so behält es sich 1463 Apartmenthaus vor, diesen Noteinsatz dem Kunden mit EUR 75,– in Rechnung zu stellen.

j) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

k) In allen Räumen herrscht absolutes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung kann dem Gast die Apartmentreinigung (Abrechnung nach Zeitaufwand EUR 30,- pro Stunde) und/oder eine Renovierungspauschale (EUR 200,-) in Rechnung gestellt werden.

l) Eine Unter- oder Weitervermietung der Apartments ist ausgeschlossen. Die Belegung der Apartments mit mehr als der gebuchten Personenzahl bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des 1463 Apartmenthauses.

§ 4 Rücktritt durch 1463 Apartmenthaus

a) Sofern schriftlich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Apartmenthaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Apartments vorliegen und der Kunde auf Rückfrage auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Das gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage nicht zur festen Buchung im Rahmen einer festgesetzten Frist bereit ist. Feste Buchung bedeutet, dass ab diesem Tag ein Aufnahmevertrag zustande kommt und die ursprünglich vereinbarte, kostenlose Rücktrittsfrist außer Kraft gesetzt wird.
b) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß § 3 Ziffer f) und g) verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Apartmenthaus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Apartmenthaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

c) Ferner ist das Apartmenthaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• Höhere Gewalt oder andere vom Apartmenthaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden, der Zahlungsunfähigkeit oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
• das Apartmenthaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Apartmentleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Apartmenthauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Apartmenthauses zuzurechnen ist;
• ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Abschnitt b) vorliegt.
d) Bei berechtigtem Rücktritt von 1463 Apartmenthaus entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

e) Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann das Apartmenthaus unterbinden bzw. den Abbruch verlangen.

f) Besteht bei einem Rücktritt nach vorstehenden Buchstaben b), c) und e) ein Schadensersatzanspruch gegen den Kunden, kann 1463 Apartmenthaus den Anspruch pauschalieren. Klausel 4 Abschnitt c) gilt in diesem Fall entsprechend.

§ 5 Bestellung eines Apartments, Übergabe und Rückgabe

a) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Apartments.

b) Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder vorausbezahlt wurde, hat 1463 Apartmenthaus das Recht, ein gebuchtes Apartment ab 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus irgendwelche Ansprüche herleiten kann.

c) Schlüsselausgabe bei Check-in erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, über die Key-Box. Den Code erhält der Gast nach Buchungsbestätigung schriftlich mitgeteilt.

d) Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann 1463 Apartmenthaus aufgrund der verspäteten Räumung für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass 1463 Apartmenthaus kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
e) Bei allen Apartments hat das 1463 Apartmenthaus Zugangsrecht, um die Ordnungsmäßigkeit der Belegung und Sauberkeit der Räume aufrechtzuerhalten.

§ 6 Haftung von 1463 Apartmenthaus

a) 1463 Apartmenthaus haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pflichtverletzung zu vertreten ist, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung von 1463 Apartmenthaus steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen im Rahmen des Aufnahmevertrages auftreten, wird 1463 Apartmenthaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

b) Für eingebrachte Sachen haftet 1463 Apartmenthaus dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Apartmenthaus empfiehlt die Nutzung des Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel. Die Haftung besteht nur dann, wenn das Apartment oder Behältnisse, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren.
c) 1463 Apartmenthaus übernimmt keinerlei Haftung bei Entwendung von Sach- und Wertgegenständen bei Weitergabe der Schlüsselkarte durch den Kunden an Dritte.

d) Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Gelände des Apartmenthauses auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird,
– übernimmt das 1463 Apartmenthaus keine Obhut für das abgestellte Fahrzeug und den darin gelagerten Gegenständen. Ein Verwahrvertrag kommt nicht zustande;
– haftet das 1463 Apartmenthaus nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, es sei denn, dass das Apartmenthaus oder die Mitarbeiter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hätten.
§ 7 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Apartmenthauses

a) Stornierungen bzw. Rücktritte von Reservierungen müssen schriftlich erfolgen und von dem Apartmenthaus bestätigt werden. Wurde nichts anderes vereinbart, sind seitens des Mieters folgende Stornierungsgebühren fällig: Bei Aufenthalten bis 30 Nächte: bis 7 Tage vor dem geplanten Einzugstermin kostenfreie Stornierung möglich, danach werden 90 % des Gesamtpreises berechnet. Bei Nichtanreise sowie Stornierung am Anreisetag erfolgt eine Berechnung von 100 % des Gesamtpreises. Bei Aufenthalten ab 30 Nächten: Eine kostenfreie Stornierung ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich, danach werden 80% des Gesamtreisepreises, aber höchstens für 2 Monate, fällig.
b) Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Apartmenthaus ausübt.

§ 8 Schlussbestimmungen

a) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

b) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Karlsruhe.

c) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz von 1463 Apartmenthaus. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Karlsruhe.

d) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

e) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt.
(In Anlehnung an AGB’s vom Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.)

Allgemeine Geschäftsbedinungen für Veranstaltungen im 1463 Apartmenthaus

(in Anlehnung an Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.)

1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Seminar- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Seminaren, Tagungen, Präsentationen, Workshops, etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Apartmenthauses.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume und Flächen sowie die Einladung
zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Apartmenthauses in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, HAFTUNG, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind das 1463 Apartmenthaus und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Apartmenthaus zustande. Dem Apartmenthaus steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.

2.2 Das Apartmenthaus haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Apartmenthauses beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 9 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Apartmenthauses auftreten, wird das Apartmenthaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Apartmenthaus rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

2.3 Alle Ansprüche gegen das Apartmenthaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Apartmenthauses beruhen.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das 1463 Apartmenthaus ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Apartmenthaus zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Apartmenthauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Apartmenthaus beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Apartmenthaus verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern.
Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Rechnungen des Apartmenthauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Apartmenthaus kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Apartmenthaus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.5 Das Apartmenthaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.6 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Apartmenthaus berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.7 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Apartmenthauses aufrechnen oder verrechnen.

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Apartmenthaus geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Apartmenthaus der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2 Sofern zwischen dem Apartmenthaus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Apartmenthauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Apartmenthaus ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Apartmenthaus einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Apartmenthaus den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Apartmenthaus hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4 und 4.5 pauschaliert
werden. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten
Höhe entstanden ist. Dem Apartmenthaus steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Apartmenthaus berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 30% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.

4.5 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.

5 RÜCKTRITT DES APARTMENTHAUSES

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Apartmenthaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Apartmenthauses mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 und/oder Ziffer 3.6 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Apartmenthaus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Apartmenthaus Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Apartmenthaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
– Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages
unmöglich machen;
– Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
– das Apartmenthaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Apartmenthauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Apartmenthauses zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
– ein Verstoß gegen Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Apartmenthauses begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6 ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT

6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Apartmenthaus spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.

6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl.
Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend.

6.3 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Apartmenthaus diesen Abweichungen zu, so kann das Apartmenthaus die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Apartmenthaus trifft ein Verschulden.

7 MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.

8 TECHNISCHE EINRICHTUNGEN UND ANSCHLÜSSE

8.1 Soweit das Apartmenthaus für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.
Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Apartmenthaus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Apartmenthauses bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Apartmenthauses gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Apartmenthaus diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Apartmenthaus pauschal erfassen und berechnen.

8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Apartmenthauses berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Apartmenthaus eine Anschlussgebühr verlangen.

8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.

8.5 Störungen an vom Apartmenthaus zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Apartmenthaus diese Störungen nicht zu vertreten hat.

9 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER SACHEN

9.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Apartmenthaus. Das Apartmenthaus übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Apartmenthauses. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen.
Das Apartmenthaus ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Apartmenthaus berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen.
Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Apartmenthaus abzustimmen.

9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Apartmenthaus die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Apartmenthaus für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

10 HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN

10.1 Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

10.2 Das Apartmenthaus kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.

10.2 In allen Räumen herrscht Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung kann dem Gast eine Reinigung (Abrechnung nach Zeitaufwand EUR 30,- pro Stunde) und/oder eine Renovierungspauschale in (EUR 200,-) in Rechnung gestellt werden.

11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

11.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Karlsruhe. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Karlsruhe.

11.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.